Energiepolitik
Gesetzlichen Rahmen vereinfachen
Die formalen und bürokratischen Anforderungen an energetische Gebäudesanierung sind unnötig hoch. Die bestehenden gesetzlichen Regelwerke (Energieeinspargesetz, Energieeinsparverordnung, Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz) müssen zusammengeführt und vereinfacht sowie die Anforderungen an Eigentümer beispielsweise nach Gebäudestruktur und -art differenziert werden.
Energetische Anforderungen im Bestand nicht verschärfen
Für Bestandsgebäude dürfen die energetischen Vorgaben nicht weiter verschärft und die Nutzung erneuerbarer Energien nicht zur Pflicht gemacht werden. Die Ermächtigungsgrundlage für diesbezügliche Landesregelungen ist abzuschaffen. Durch eine Ausweitung des Markt-Anreiz-Programms des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und zusätzliche steuerliche Förderung können positive Anreize für Eigentümer gesetzt werden. Bei Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen wird die spezielle Situation von Vermietern bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Das Ergebnis war in der Vergangenheit, dass die energetischen Anforderungen Vermieter unzumutbar hoch belastet haben. Künftig muss das Investor-Nutzer-Dilemma berücksichtigt werden.
Energieausweis
Eine Vereinheitlichung des Energieausweises ist dringend erforderlich. Der Verbrauchsausweis ist für bestehende Gebäude die einzig richtige Variante. Nur was tatsächlich verbraucht wird, kann auch durch energetische Maßnahmen eingespart werden. Ein Bedarfsausweis für ein und dasselbe Gebäude hingegen kann je nach Berater oder Berechnungsmethode unterschiedlich ausfallen. Das führt zu Verwirrung bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien, zu Verzerrungen im Gesamtbild und zu einer nur begrenzten Aussagekraft des Energieausweises.
Individueller Sanierungsfahrplan
Im Bestand gestaltet sich die energetische Sanierung eines Wohngebäudes als so komplex, dass private Eigentümer leicht überfordert sind. Mit dem individuellen Sanierungsfahrplan ist ein geeignetes Hilfsmittel geschaffen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Beratung von einem unabhängigen und qualifizierten Energieberater durchgeführt wird, der für den Erfolg der von ihm vorgeschlagenen Maßnahmen haftet.